BAFA-Förderung für Solarwärme: Die neuen Förderrichtlinien
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat erfreulicherweise am
07.07.2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre
für das Marktanreizprogramm erteilt. Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von
115 Millionen Euro können seit 12. Juli wieder für die weitere Förderung der
erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Mit der Aufhebung der
Sperre ist damit der Weg frei für die Fortsetzung der Förderung für Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Wärme aus dem Marktanreizprogramm.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das
Marktanreizprogramm Folgendes:
• Der Programmstopp vom 3. Mai 2010 wird aufgehoben
• Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden wieder bewilligt
• Ab sofort gelten neue Förderrichtlinien
• Förderanträge werden ausschließlich mit den neuen
• Antragsformularen bearbeitet
Die wesentlichen Neuerungen
• Wegfall der Förderung im Neubau (Ausnahme: Anlagen zur Erzeugung von
Prozesswärme)
• Wegfall der Förderung von luftgeführten Pelletöfen, Scheitholzvergaserkesseln
und Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung
dienen (Ausnahme: Innovationsförderung)
• Wegfall des Innovationsbonus bei Wärmepumpen
Absenkung der Fördersätze bei Solarkollektoranlagen bis einschließlich 40 m²
Bruttokollektorfläche von € 105,- auf € 90,- je angefangenem m² Bruttokollektorfläche
• Absenkung Innovationsbonus von € 210,- auf € 180,- je angefangenem m²
Bruttokollektorfläche bei Solaranlagen von 20 bis 40 m²
• Absenkung des regenerativen Kombinationsbonus von € 750,- auf € 500,-
• Kesseltauschbonus in Höhe von € 400,- (Öl/Gas-Kessel o. Brennwerttechnik
auf Öl-/Gas-Brennwert), befristet bis 31.12.2010
• Höhere Effizienzanforderungen bei der Wärmepumpenförderung (Jahresar-
beitszahl von 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 4,3 bei Wasser-Wasser-
und Sole-Wasser-Wärmepumpen)